SCHWIMMABTEILUNG - ASV Einigkeit 1860/03/06 Süchteln e.V.

 

    Schwimmabteilung ASV Einigkeit Süchteln e.V.

    Abteilungs-Ordnung

    1.
    Diese Ordnung ist eine interne Ergänzung der Schwimmabteilung zur Satzung des Vereins in der jeweils geltenden Fassung.
     
    2.
    Eine Anmeldung zur Schwimmabteilung bedingt eine Mitgliedschaft beim ASV Einigkeit Süchteln. Da bei einigen Gruppen Wartelisten eingeführt werden mussten, ist es unerlässlich, ein Kind bei der Abteilungsleitung anzumelden, da sie die Listen verwaltet.
    Im Bereich der Wassergewöhnung / Wasserbewältigung sind die Kinder unter der E-mail :Schwimmausbildung[at]asv-suechteln.com, anzumelden.
     
    3.
    Eine Abmeldung aus der Schwimmabteilung bedeutet nicht den Austritt aus dem Verein.
    Der Austritt aus dem Verein ist im § 5 der Vereinssatzung geregelt: schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Monaten
    zum Jahresende.
     
    4.
    Ist aus medizinischen Gründen eine besondere Behandlung eines Kindes nötig, müssen die Eltern dies der Abteilungsleitung und dem
    Übungsleiter mitteilen.Für jedes Kind muß eine Sporttauglichkeitsbescheinigung des Hausarztes vorgelegt werden.
     
    5.
    Das Angebot der Schwimmabteilung beginnt bei der Wassergewöhnung und führt über verschiedene Schwimmgruppen bei entsprechender Eignung zur Leistungsgruppe. Wenn ein Kind das „Seepferdchen“ (Neuschwimmer-Abzeichen) erreicht hat, endet die Teilnahme am Schwimmen in der Gruppe „Wassergewöhnung“ oder „Nichtschwimmer“. Eine unmittelbare Übernahme dieser Kinder in weiterführende Gruppen kann nicht gewährleistet werden.Es wird jedoch unverzüglich in die Warteliste aufgenommen.
     
    6.
    Die Zuteilung eines Kindes zu einer bestimmten Gruppe erfolgt durch die Abteilungsleitung und den Trainer.
    Besondere Wünsche können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
     
    7.
    Schwimmtechnik und Ausdauer sind Voraussetzung für die Aufnahme in die Leistungsgruppe. Diese Fertigkeiten werden von den Trainern überprüft. Zusätzlich muss die Bereitschaft vorhanden sein, regelmäßig zu trainieren und mindestens an zwei Wettkämpfen im Jahr teilzunehmen.
     
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    Es werden Anwesenheitslisten geführt. Kann ein Kind aus wichtigen Gründen nicht an einer Übungsstunde teilnehmen,
    so ist es beim jeweiligen Ansprechpartner zu entschuldigen Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen in Folge führt zum Ausschluss aus der Gruppe.
     
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    Die Aufsichtspflicht der Übungsleiter erstreckt sich nur auf die angegebenen Übungszeiten.
    In der Schwimmhalle ist die Schwimmhallenordnung zu beachten. Die Übungsleiter behalten sich vor, Kinder bei Disziplinschwierigkeiten oder Verstößen gegen die Ordnung von der Übungsstunde auszuschließen.
     
     
    Während der Schulferien findet kein Übungsbetrieb für die Breitensportgruppen statt.


    Diese Ordnung der Schwimmabteilung wurde von den Betreuern beschlossen und ist mit der Veröffentlichung gültig.
     
     
    August 2010
     
     

     

     


  ASV - Süchteln Schwimmabteilung
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